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Eurecard

  • Eurecard Vordereseite
  • Eurecard Rückseite

Die Eurecard ist als Servicekarte ein Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme verschiedener Angebote und Vergünstigungen im touristischen, kulturellen und sportlichen Bereich für Menschen mit Behinderung.

Mit der Eurecard soll grenzüberschreitend ein Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung ermöglicht werden.

Die Eurecard wird z.B. aus deutscher Sicht ein zusätzlicher Nachweis zum Schwerbehindertenausweis sein.

Sie kann es allen Betroffenen aus den beiden rheinland-pfälzischen Landkreisen Bitburg-Prüm und Daun und aus dem Bereich des Versorgungsamtes Aachen in Nordrhein-Westfalen ermöglichen, in den restlichen Re-gionen der Euregio-Maas-Rhein (d.h. in den Provinzen Lüttich, Niederländisch-Limburg und Belgisch-Limburg sowie der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens) die dort jeweils vorgesehenen Vergünstigungen und Erleichterungen für Menschen mit Behinderung in Anspruch zu nehmen.

Dies soll insbesondere bei der Nutzung von kulturellen, sportlichen oder touristischen Angeboten oder von für sie zugänglichen behindertengerechten Infrastrukturen gelten.

Den Eurecard-Besitzern, die in ihrer Heimatregion nach dem jeweils national geltenden Recht ebenfalls einen Behindertenstatus haben, sollen in den entsprechenden Gebieten bei ihrem Aufenthalt auf deutscher Seite die gleichen Möglichkeiten eingeräumt werden.

Die Eurecard ersetzt nicht die in der jeweiligen Heimatregion vorgesehene Feststellung der Behinderung. Sie gibt auch keinen Anspruch auf wohnsitz-abhängige Vergünstigungen aufgrund von Rechtsvorschriften (steuer- oder sozial-rechtlicher Art) oder auf die Inanspruchnahme von medizinischen Pflegeleistungen.

Beispiele:

Solche Vergünstigungen können kosten-lose oder beitragsreduzierte Mitglied-schaften in Vereinen sein oder mit einem Nachlass ausgestattete Eintrittspreise für Veranstaltungen jeder Art (z.B. Messen, Sportveranstaltungen, Unterhaltungsver-anstaltungen und Vorträge), für Museen und Ausstellungen oder z.B. für Schwimmbäder.

Wenn eine kommunale Körperschaft jetzt schon behinderten Menschen mit Ausweis den Eintrittspreis z.B. in einem Schwimmbad erlässt, oder einen Nachlass einräumt, dann können nicht nur deutsche Behinderte mit Ausweis diesen Vorteil für sich nutzen, sondern auch Menschen mit Behinderung aus Belgien und den Niederlanden, insofern sie im Besitz der Eurecard sind und der Träger des Schwimmbades sich freiwillig für die Teilnahme an dem Eurecard-Projekt entschieden hat.

Eurecard-Besitzer können z.B. dann auch in den am Projekt beteiligten Regionen die dort gültigen Nachteilsausgleiche, Vergünstigungen oder Rabatte für sich in Anspruch nehmen, soweit sich die dortigen Dienstleistungsträger freiwillig an diesem Vorhaben beteiligen.