Mobilität und Zugänglichkeit

Für eine Politik, die auf Selbstständigkeit und Integration von Menschen mit Behinderung abzielt, ist Mobilität von grundlegender Bedeu-tung.

Ziel muss es sein, Infrastrukturen zu schaffen, die auch mobilitäts-behinderte Menschen uneingeschränkt und effektiv nutzen können.

Effektive Mobilität und Zugänglichkeit bedeutet, dass jeder in der Lage ist zu kommunizieren, zu erfassen oder zu erlangen, was benötigt wird – und das grenzenlos.

Zugänglichkeit

• Erleichtert den Zugang zu Gebäuden und ihre Benutzung;

• Begünstigt die normalisierten sozialen Verhältnisse im Familien, Freundes- oder Nachbarkreis;

• Erhöht die Schulwahlmöglichkeit, indem der Zugang zu gleich welcher schulischen Einrichtung gewährleistet wird;

• Vereinfacht die Integration in die Arbeitswelt;

• Erlaubt es, von den allgemeinen gesellschaftlichen Freizeitangeboten zu profitieren;

• Fördert die Selbstständigkeit und die Selbstbestimmung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Der Zugang zu Information, Gesundheits-wesen, Ausbildung, Beruf, Sport, Touris-mus und Freizeit, Kultur, Unterkünften, Transportmitteln ist eine wesentliche Bedingung für die Ausübung der Bürgerrechte.

Zugänglichkeit hängt unmittelbar zusammen mit:

• Mobilität, d.h. Bewegungs- und Entfaltungsfreiheit in Einklang mit dem Umfeld. Dies ist einer der entscheidenden Faktoren zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung.

• Kommunikation und Verständigung; die neuen Technologien können dazu genutzt werden, die Kommunikations- und Verständigungsqualität zu verbessern.

Neben der Erfassung der zugänglichen und vergünstigten Angebote für Menschen mit Behinderung und ihre Begleiter findet eine Sensibilisierung möglicher Anbieter für die spezifischen Belange dieses Personen-kreises statt.



behindertengerechter Zugang zum Schwimmbad